Widerrufsrecht

ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN – ENKELS GmbH

1. Wesentlicher Vertragsbestandteil: Die nachstehenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen sind ein wesentlicher Bestandteil der Auftragsbestätigung, des Kaufvertrags und der Lieferung der Waren. Ein Verweis auf Allgemeine Bedingungen des Käufers ist nicht anwendbar, sofern unsere AVLB nicht ausdrücklich und schriftlich im gegenseitigen Einvernehmen von beiden Parteien abgelehnt werden.

2. Angebote, Verträge: Vor Annahme behalten wir uns das Recht vor, unsere Angebote zu ändern. Jeder Vertrag bedarf unserer schriftlichen Annahme; die Ausführung eines Auftrags gilt dabei als Annahme. Jede Änderung, Ergänzung oder Verzichterklärung eines Vertrags oder einer Bestimmung dieser AVLB ist nur in schriftlicher Form gültig.

3. Preise: Die Preise – sofern nicht anders schriftlich vereinbart – verstehen sich in EURO-Währung und schließen Kosten für Verpackung, Versicherung, Fracht sowie jegliche Abgaben oder Steuern nicht ein.

4. Vorauszahlung, Sicherheiten: Wir behalten uns das Recht vor, eine Vorauszahlung oder Sicherheit in Höhe des Kaufpreises zu verlangen, wenn Umstände eintreten, die nach unserem Ermessen die Einziehung des Kaufpreises gefährden könnten. Leistet der Käufer die angeforderte Vorauszahlung oder Sicherheit nicht innerhalb der gesetzten Frist, sind wir berechtigt, den Vertrag unverzüglich zu kündigen.

5. Zahlungsbedingungen: Alle unsere Rechnungen werden am Liefertag ausgestellt und sind bei Erhalt netto und ohne Abzug zahlbar. Nicht fristgerecht bezahlte Rechnungen werden von Rechts wegen und ohne vorherige Mahnung um 10 % erhöht, um die Verwaltungskosten des Inkassos abzudecken. Darüber hinaus unterliegen überfällige Rechnungen von Rechts wegen und ohne vorherige Mahnung einem Verzugszins gemäß dem Gesetz vom 02.08.2002 zur Bekämpfung des Zahlungsverzugs im Geschäftsverkehr.

6. Erfüllungsort: Erfüllungsort ist unser Lager in Gavere.

7. Versand, Lieferung: Sofern nicht anders schriftlich vereinbart und ungeachtet von Absatz 6 erfolgen alle Warensendungen auf Gefahr des Käufers. Wir behalten uns das Recht vor, Frachtführer und Transportweg zu wählen. Teillieferungen sind zulässig, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Reklamationen über Teillieferungen sind innerhalb der Frist und gemäß den Formalitäten in Art. 14 der AVLB einzureichen.

8. Liefertermin: Obwohl wir uns bemühen, den Liefertermin einzuhalten, gilt dieser – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – als unverbindlicher Richttermin. Wird ein vereinbarter Liefertermin von uns nicht eingehalten, muss der Käufer schriftlich eine angemessene Nachfrist setzen. Eine Änderung der Bestellung nach Vertragsabschluss gilt als Grund für eine Verlängerung der Lieferfrist, es sei denn, wir haben ausdrücklich zugesichert, dass der ursprüngliche Liefertermin eingehalten werden kann.

9. Transportversicherung: Wir sind berechtigt, auf Rechnung und im Namen des Käufers eine angemessene Transportversicherung in Höhe mindestens des Rechnungswertes der Waren abzuschließen.

10. Eigentumsvorbehalt: Die gelieferten Waren bleiben unser Eigentum, bis alle Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Käufer vollständig erfüllt sind. Wurden die Waren dem Käufer geliefert, ohne dass die vollständige Zahlung erfolgt ist, behalten wir ein Zurückbehaltungsrecht und damit das Recht zur Rückforderung der Waren. Werden die Waren vom Käufer verarbeitet oder fertiggestellt, erstreckt sich unser Eigentum auf das neue Endprodukt.

Werden die Waren durch den Käufer mit anderen Waren verarbeitet, verbunden oder vermischt, erwerben wir Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Waren zum Gesamtwert der anderen verarbeiteten, verbundenen oder vermischten Waren.

11. Höhere Gewalt: Im Falle höherer Gewalt werden alle Verpflichtungen aus einem Vertrag für die Dauer und den Umfang der Behinderung ausgesetzt. Die Parteien werden sich jeweils einvernehmlich darüber verständigen, ob und in welchem Umfang ausgesetzte Lieferungen nachträglich erbracht werden sollen.

12. • Produktinformationen: Informationen über unsere Produkte werden nach bestem Wissen zur Verfügung gestellt. Wir übernehmen jedoch keine Haftung, außer wenn dies ausdrücklich in den Bedingungen der einzelnen Verträge vereinbart wurde. Der Käufer ist nicht von der Verpflichtung entbunden, die Eignung unserer Produkte für den von ihm vorgesehenen Verwendungszweck zu prüfen. Dieser Haftungsausschluss gilt ebenfalls im Hinblick auf den Schutz geistiger Eigentumsrechte Dritter sowie für Anwendungen und Prozesse.

13. • Vertragsverletzung: Eine vom Käufer begangene Vertragsverletzung berechtigt uns zu einer pauschalen Entschädigung in Höhe von 30 % des Vertragspreises zur Deckung des entstandenen Schadens, zuzüglich der Erstattung aller Kosten, die unser Lieferant uns im Rahmen der Vertragserfüllung in Rechnung gestellt hat, unbeschadet unseres Rechts auf weitergehenden Schadensersatz gegen Nachweis von dessen Bestehen und Höhe.

14. • Reklamationen: Holt der Käufer oder eine von ihm bevollmächtigte Person die Waren in unserem Lager ab, so sind die Waren zum Zeitpunkt der Abholung zu prüfen, und Reklamationen sind unmittelbar in diesem Moment vorzubringen. Werden die Waren an den Käufer geliefert, hat er alle Beschwerden, insbesondere hinsichtlich Qualität oder Quantität der Waren, unverzüglich schriftlich bei uns einzureichen, spätestens jedoch innerhalb von 2 Arbeitstagen nach Lieferung. Waren die Mängel bei Abholung oder Lieferung nicht erkennbar, ist die Reklamation jedenfalls spätestens innerhalb von 2 Arbeitstagen nach Entdeckung solcher Mängel bei uns einzureichen.

15. • Abweichungen in Farbe, Gewicht und Größe: Der Käufer ist sich bewusst, dass es sich bei den Waren um Naturprodukte handelt und daher geringfügige Abweichungen in Farbe, Gewicht und Größe pro Stück unvermeidlich sind. Solche Abweichungen, sofern sie sich in vertretbarem Rahmen bewegen, können unter keinen Umständen Anlass zu einer Qualitäts- oder Mengenreklamation geben. Aus diesem Grund gilt jede Mengenangabe in einer Auftragsbestätigung oder einem Kaufvertrag, der nach Gewicht abgeschlossen wurde – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – lediglich als unverbindliche Schätzung.

16. • Gewährleistung: Bei berechtigten Reklamationen bezüglich der Qualität der gelieferten Waren behalten wir uns das Recht vor, Ersatzware zu liefern. Ist auch die Ersatzlieferung mangelhaft, ist der Käufer nach eigenem Ermessen berechtigt, entweder den Kaufpreis entsprechend zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.

17. • Lieferengpässe: Im Falle von Lieferengpässen werden wir, sofern zumutbar, den Mangel ausgleichen oder eine Gutschrift in entsprechender Höhe gewähren.

18. • Haftungsbeschränkung: Wir haften – auf welcher Rechtsgrundlage auch immer – nur bis zur Höhe des Verkaufspreises der jeweiligen Ware. Dies gilt in allen Fällen einfacher Fahrlässigkeit sowie bei Fahrlässigkeit, die lediglich auf einer gesetzlichen Vermutung beruht.

Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits, noch bei Vorsatz seitens unserer gesetzlichen Vertreter oder Mitarbeiter, oder wenn ausdrücklich zugesicherte Eigenschaften nicht erfüllt werden. Darüber hinaus findet die vorstehende Haftungsbeschränkung keine Anwendung auf unsere Haftung für Personenschäden oder Schäden an privatem Eigentum im Rahmen der belgischen Produkthaftungsgesetze oder anderer zwingender Haftungsgründe nach belgischem Recht.

19. • Gerichtsstand: Ausschließlicher Gerichtsstand für beide Parteien ist Gent, Belgien. Alle Fragen im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag unterliegen belgischem Recht und sind entsprechend diesem auszulegen – unter Ausschluss jeglicher anderer Rechtswahl- oder Kollisionsnormen (belgisch, ausländisch oder international, einschließlich des UN-Kaufrechtsübereinkommens („Wiener Übereinkommen“, 1980)), die dazu führen würden, dass das Recht eines anderen Staates Anwendung findet.

20. • Salvatorische Klausel: Sollte eine dieser Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.